Sie sind hier: Startseite / Quellen / Wien / Albertina / AZ Rom / 56 / verso

verso

Maxentius- bzw. Konstantins-Basilica

Anmerkungen: 

  • [Egger 1903: 26] "Rücks.: „de Templeon passis“ 2) Aufriß des Säulenschaftes mit genauer Kotierung der Entasis. 3) Grundriß, Aufriß, Profil und Detail des Säulenkapitelles. 4) Drei Profile der Säulenbasis. 5) Zwei Querschnitte durch die Kanneluren von 2). Kopien nach Anon. Destailleur n. 12(3)."
  • entspricht HDZ 4151, 12r, linke Blatthälfte (ohne Gebälkprofil)
  • Es fällt auf, dass der KdAD seine Blattaufteilung hier etwas sorgfältiger angeht – das könnte darauf hindeuten, dass ihm z.B. das Blatt des AD vorlag und er sich entschloss, seines klarer zu gliedern: So drängt der AD bspw. die Maßangaben zur Kannellur am oberen Ende der Säule in die Skizze des Säulenschaftes, während der KdAD diese in eine separate Skizze auslagert.
  • Dies erlaubt ihm auch, die dazugehörige Basis und das untere Ende des Schaftes direkt darunter und somit beides als zusammengehörig wiederzugeben.
  • Das zweite Basenprofil findet in der Zeichnung des AD keine Parallele. Da seine Maße sich geringfügig von denen der anderen Basis unterscheiden, liegt nahe, dass es sich hier um eine zweite vor Ort erhaltene Basis handelt, deren Abweichungen dokumentiert werden sollten.
  • Neben der hier um 90° nach links gedrehten Darstellung des Schnittes durch eine Kanellur ist zudem eine dritte Basis im Profil wiedergeben: Auch ihre Maße unterscheiden sich nur wenig – aber offensichtlich genug, um sie als weiteres Beispiel festzuhalten.
  • Damit dokumentiert der Zeichner in diesen drei Basenprofilen, dass es für die Basen kein absolut einheitliches Profil gibt, sie also wohl kaum als Grundlage für Proportionsdarstellungen nach Vitruv o.ä. herangezogen werden können, d.h., dass es nicht einmal am selben Gebäude verlässliche einheitliche Regeln für die Reproduktion der Ordnung gab. (Man mag dies mit Blick auf die Zeit des Maxentius als Sympton des Niedergangs der Steinmetztechnik und Baukultur in der Spätantike deuten; für die Zeichner - und ihre Auftraggeber - dürfte dieses Beispiel, zumal sie es auf den älteren Friedenstempel bezogen, ein Argument gegen eine verlässlich aus der Antike zu rekonstruierende Säulenordnung oder ein entsprechendes übergreifendes Regelsystem gewesen sein.)
  • Auch die weitgehend parallelen, aber eben nicht exakt übereinstimmenden Zeichnungen des Kapitells lassen eine einseitige Abhängigkeit AD <=> KdAD für dieses Blatt ausgeschlossen erscheinen: So zeigt der KdAD drei Eintiefen auf der Oberseite des Kapitells, die beim AD fehlen.
  • Darüberhinaus fehlt beim AD die Skizze, welche beim KdAD oben rechts eine Rechteck mit "p12 – o8 – ø1" und einer Breite von "p ii o3 ø5" zeigt, wobei des "ii" wohl für "2" stehen müsste. Was genau damit bezeichnet ist, wird allerdings nicht ersichtlich.