Ursprüngliche Bindung

Aufgrund der Anordnung und Anzahl der Heftlöcher lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen, dass die Blätter nur jeweils einmal gebunden wurden und also eine Auflösung einer älteren (oder mehreren) sowie eine erneute Bindung nicht erfolgt sein dürfte — wenn man dem Ausführenden einer hypothetischen zweiten Bindung nicht die extreme Mühe und Sorgfalt unterstellen will, nach der Auflösung der ersten bei jedem Blatt dieselben Heftlöcher für die erneute Bindung wieder verwendet zu haben. 

Die Bindung lässt eine gewisse handwerkliche Sorgfalt sowie zumindest das Bemühen erkennen, die Blätter zu einzelnen Bauten auch gemeinsam darzubieten. Ihre Abfolge scheint jedoch nicht auf eine äussere Anregung zurückzugehen: Im Unterschied zum Codex Destailleur A (= OZ 109) der Berliner Kunstbibliothek, dessen Ordnung nachweislich mit derjenigen der Publikation von Desgodetz [Desgodetz 1682] zusammenhängt, scheint diejenige Person, welche die Bindung des Codex Destailleur D vornahm, diese Veröffentlichung nicht gekannt oder nicht als vorbildlich angesehen zu haben. Daraus zu schlussfolgern, dass die Bindung vor dem Erscheinen von Desgodetz' Werk stattfand, scheint jedoch durch diese Tatsache allein nicht gerechtfertigt.

Festzuhalten bleibt jedenfalls, dass die heute noch erkennbaren, wenn auch durch die Restaurierungen teilweise zerstörten oder beschädigten Spuren an den Blättern selbst nicht gegen eine Bindung der drei Bände durch den Erstbesitzer bzw. den Hauptzeichner sprechen, diese Vermutung jedoch andererseits auch nicht eindeutig beweisen, jedoch aufgrund der fehlenden Spuren späterer Neubindungen immerhin als ein Indiz dafür angesehen werden können.

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